Oftmals steht die Wahrnehmung von Gefährdungen der tatsächlichen Gefahrenlage deutlich entgegen: So werden etwa Frauenparkplätze in Tiefgaragen eingerichtet, um die Gefährdung von Frauen in diesen öffentlichen Räumen zu begrenzen.
Das Ausweisen von Frauenparkplätzen könne dabei auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich nicht nachweisen lasse, dass im Einzelfall eine besondere Gefahr drohen würde.
In den 1990er-Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das Sicherheitsgefühl von Frauen im öffentlichen Raum zu erhöhen, dazu gehören auch Frauenparkplätze in Tiefgaragen.