1934 wurde sie in „Schutzhaft“ genommen, von einem Gericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und musste sechs Monate Haft in einem Frauengefängnis verbüßen.
Die Überfüllung des Gefängnisses durch die tägliche Zuführung neuer Gefangener führte dazu, dass die weiblichen Inhaftierten in das Frauengefängnis überführt wurden.