Das bedeutet, dass neben den energierechtlichen Regelungen des Elektrizitätswesens einer Reihe von weiteren Rechtsmaterien erhebliche Relevanz zukommt (z. B. Wasserrecht, Forstrecht etc.).
Aufgrund immer wiederkehrender Streitfälle begann man mit der Erstellung der Forstlagerbücher, in welchem das jeweilige Forstrecht wie auch Gemarkungsgrenzen festgehalten wurden.
Das Forstrecht galt nur in den Forsten; um einen Forst zu bestimmen, beauftragte der König eine Kommission, die ein von ihm bestimmtes Gebiet begutachtete und begrenzte.
Das Forstrecht war ein Regal und konnte an Adlige abgetreten werden, die auf diese Weise auch das Recht auf Rodung und damit einhergehend zur Kolonisation erlangten.