Das gilt erst recht für einen Schuldenerlass, weil der hiermit verbundene „haircut“ (prozentualer Forderungsverzicht der Gläubiger) gegen die vereinbarten Kreditbedingungen verstößt.
Der Forderungsverzicht wurde gegen einen Besserungsschein gewährt, der ein Wiederaufleben der Forderung in Abhängigkeit von Ergebniskennzahlen ab dem Geschäftsjahr 2014 vorsieht.
Ihre Zielsetzung war weitgehend identisch, allerdings besass die Hotel-Treuhand-Gesellschaft im Gegensatz zur Kreditgenossenschaft die rechtlichen Mittel, bei einer Sanierung die Gläubiger zu Forderungsverzichten zu zwingen.
Ein Besserungsschein ist bei einem Forderungsverzicht des Gläubigers ein abgegebenes schriftliches Versprechen des zahlungsunfähigen Schuldners, bei Besserung seiner Vermögensverhältnisse zunächst erlassene Schulden ganz oder teilweise zurückzuzahlen.