In der parakletischen (tröstenden) Form gibt der Relativsatz einen unglücklichen Zustand der Adressatengruppe, der Folgesatz eine Kompensation dafür an.
Beim irrealen Folgesatz ist die Folge unmöglich oder unwahrscheinlich, obwohl der Bedingungseintritt denkbar ist und die Folge nicht durch die Ausübung eines Ermessens ausfällt.