Flugunfälle können sogar dazu führen, dass der Betrieb eines Flugzeugtyps vorübergehend oder ganz untersagt wird und alle betroffenen Flugzeuge zeitweise mit Flugverbot belegt werden.
Flugverbote gelten hierbei für Bereiche mit über 2 Milligramm Vulkanasche pro Kubikmeter einschließlich eines Sicherheitsabstandes von 110 km (Zone 3).
Zwischenzeitlich sei dem Kapitän aufgrund seiner Alkoholproblematik ein Flugverbot erteilt worden, welches jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgehoben wurde.