Aufgrund der Steighöhe von Himmelslaternen wird eine Beeinträchtigung oder Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs gesehen, da sie in den Radarbereich der Flugüberwachung und Flugsicherung eindringen können.
Obwohl die Transponderdaten zusammen mit den Primärradardaten auf den Radarschirmen der Flugüberwachung dargestellt werden, handelt es sich hierbei um ein eigenständiges System.
Die Besatzung erhielt von der Flugüberwachung die Anweisung, eine Rechtskurve zu fliegen und einen Anflug nach Sichtflugregeln auf Landebahn 09 durchzuführen.