Auch Wasser kann nicht in die Wand eindringen, daher findet sich der Ölsockel oft in den Küchen oder Bädern von Altbauten, wo man heute den üblichen Fliesenspiegel vorfindet.
Eine mechanische Ermittlung (durch Aufschlagen der Wände) darf nur im Notfall getätigt werden, Folgeschäden (z. B. Zerstörung des Fliesenspiegels) werden durch die Versicherung nur begrenzt beglichen.