Eine vorübergehende Flächenstilllegung (auch Brache genannt) dient meist als Basis der Fruchtfolge, etwa hinsichtlich Stickstoffversorgung, Humushaushalt und Regulierung von Unkraut.
Im Rahmen der festgelegten Flächenstilllegung, mussten landwirtschaftliche Betriebe bis zu 15 % der Betriebsflächen stilllegen, um eine landwirtschaftliche Überproduktion zu limitieren.
Der Senat beschloss einen Friedhofsentwicklungsplan, nach dem Flächen von landeseigenen Friedhöfen geschlossen werden und die Flächenstilllegung kirchlicher Friedhöfe empfohlen wird, kirchliche Friedhofsträger denken über Möglichkeiten der Umnutzung traditioneller Flächen nach.
Die bis 2009 für viele Betriebe obligatorische Flächenstilllegung war keine Form der Extensivierung, sondern ein agrarpolitisches Instrument zur Marktsteuerung.
Durch die Abschaffung der obligatorischen Flächenstilllegung und der Energiepflanzenprämie verliert die direkte Förderung des Energiepflanzenanbaus an Bedeutung.
Im Rahmen der bis 2007 obligatorischen Flächenstilllegung durften Landwirte auf einem Teil ihrer Ackerfläche keine Lebens- oder Futtermittel anbauen und erhielten dafür eine Stilllegungsprämie.