Danach liefen die Geschäfte unter dem neuen Namen weiter, was im Zuge der Firmenwahrheit und Firmenklarheit eine weitere Namensänderung notwendig machte.
Firmenwahrheit bedeutet heute: Die Firma darf nicht irreführend sein, das heißt geeignet „eine Täuschung über die Art und den Umfang des Geschäfts oder die Verhältnisse des Geschäftsinhabers herbeizuführen“ (Abs.