Mit dem Beschluss, ein Feststellungsverfahren zu eröffnen, können die ersten Sanktionen gegen den Betroffenen ausgesprochen werden; diese sind in der Regel die Beurlaubung, die Amtsenthebung oder die Gehaltskürzung.
Der Schaden ist binnen einer Woche, nachdem von dem Schaden Kenntnis genommen wurde, anzumelden und gütlich oder in einem Feststellungsverfahren und erst danach in einem Vollstreckungsverfahren zu regeln.
Am Ende einer Qualifikation steht demgemäß ein sogenanntes Feststellungsverfahren, in dem objektiv und standardisiert überprüft wird, ob ein Lernender die im Lehrplan seiner Ausbildung definierten Lernziele erreicht hat.