Bei Verträgen über eine objektiv teilbare Leistung, etwa bei Bestellung mehrerer Artikel gleichzeitig, darf sich der Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz auch auf einen Teil der Bestellung beschränken.
Zu nennen ist das aus dem Abzahlungsgesetz hervorgegangene Verbraucherkreditgesetz, das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Fernabsatzgesetz, das Teilzeitwohnrechtegesetz und das Haustürwiderrufsgesetz.