Schutzzweck ist auch die Erhaltung der zur Körsch fließenden Wiesenbäche mit ihren Feuchtwiesen in den Talmulden, den verbleibenden Quellgebieten einschließlich der umgebenden Feldflur.
Das nach Zahl und Wert des Wildbrets sowie aufgrund der im Wald und der Feldflur verursachten Wildschäden bedeutsamste Jagdwild sind Reh und Wildschwein.
Um den Technikeinsatz zu intensivieren und den Ertrag zu steigern wurden aus den Schlagstücken (¼ bis 1 ha) der ehemaligen kleinbäuerlichen Strukturen schnellstmöglich zusammenhängende Feldfluren errichtet.
Eine Neuordnung der Feldflur zu wirtschaftlich effizienter zu bewirtschaftenden Feldgrößen kam erst im 20. Jahrhundert durch die Flurbereinigung zustande.
Das nach Wert des Wildbrets sowie aufgrund der im Wald und der Feldflur verursachten Wildschäden bedeutsamste Jagdwild sind Reh, Rothirsch, Gämse und Wildschwein.
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Großhöhlen sowie Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen.