Wiederholungsprüfungen sind möglich, nach dem zweiten Fehlversuch tritt jedoch eine einjährige, bei einem weiteren Fehlversuch eine zweijährige Sperrzeit in Kraft.
Dem erfolgreichen dritten Start an diesem Tag waren zwei Fehlversuche vorausgegangen, bei denen die Antriebsraketen nach dem Katapultstart zu spät gezündet hatten.
Es wird hierbei gefordert, dass der Lehrer oder Erzieher offensichtliche Fehlversuche nicht vorzeitig beendet, sondern dem Schüler die Möglichkeit gibt, aus eigenem Handeln zu lernen.