Auch diese Regelungen können weder mit Schüler- und Auszubildendenfahrkarten, noch bei höherer Gewalt – wie beispielsweise einem durch Falschparker blockierten Fahrweg – angewendet werden.
Falschparker, havarierte oder defekte Fahrzeuge werden unter anderen mittels Seilwinde oder Kran geborgen und mittels Kran oder Hubbrille vorne oder hinten angehoben bzw. mittels Schleppstange angehängt.
Inzwischen gibt es zahlreiche weitere Urteile, wonach Parkplatzmanagement-Unternehmen Falschparkern einen erheblichen Teil der Rechnungsbeträge zu erstatten haben.
Kritisiert wurden das schlechte Angebot an Leihfahrrädern, zu seltene Kontrollen von Falschparkern auf Radwegen sowie mangelhafte Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln.