Wenn der Suizident absichtlich als Falschfahrer eine Straße befährt, wird zumeist die Verletzung beziehungsweise der Tod von Unbeteiligten in Kauf genommen.
Falschfahrern wird empfohlen, mit dem Fahrzeug an der Mittelleitplanke stehenzubleiben, auszusteigen, sich auf den Grünstreifen (Fahrbahnteiler) zu „retten“ und anschließend die Polizei zu informieren.
Ein orientierungsloser Autofahrer, der unter Beachtung aller Vorschriften irrtümlich in die nicht gewollte Richtung fährt, entfernt sich vom Fahrtziel und ist letztlich auch ein Falschfahrer.
Linksfahrende Verkehrsteilnehmer trotz Rechtsfahrgebots sind ebenfalls Falschfahrer; sie sind hier jedoch ebenso wenig wie entgegen der vorgeschriebenen Richtung fahrende Fahrzeugführer in Einbahnstraßen gemeint.