1 StGB bezieht auch den fahrlässigen Falscheid und die fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt für Angaben vor einem internationalen Gericht mit ein.
Das gilt bei vorsätzlichem Meineid, falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage sowie bei fahrlässigem Falscheid und fahrlässiger falscher Versicherung an Eides Statt (Abs.