Das Verschulden kann sich aus Verstößen gegen die Organisation der Produktionsabläufe ergeben, wenn es dadurch zu Konstruktionsfehlern, Fabrikationsfehlern, Instruktionsfehlern und Produktbeobachtungsfehlern des Herstellers gekommen ist.
Bei der angebotenen Ware handelt es sich oft um Markenartikel, teilweise auch mit Fabrikationsfehlern, um Vorsaison-/Überschussware bzw. Auslaufmodelle oder zuvor im normalen Handel nicht verkaufte Ware.
Der Lumpenhandel funktionierte wie folgt: Die Menschen gaben den Sammlern ihre Altkleider, Alteisen etc. und erhielten Porzellanwaren dritter Qualität (Porzellanwaren mit Fabrikationsfehlern) zum Tausch.