Förderungsvoraussetzung ist eine gewaltfreie, ökologisch verträgliche, gleichberechtigte, transparente, demokratische und faire Arbeitsweise der geförderten Personen, Projekte oder Einrichtungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer automatischen Förderung, so dass der Antragsteller bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen und Vorhandensein von ausreichenden Mitteln eine nicht rückzahlbare Zuwendung ohne Gremiumsentscheidung erhält.