Niedriglohn bezieht sich auf ein sehr geringes Lohnniveau eines Exportlandes im Vergleich zu dem importierenden Land, wobei ersteres durch arme Volkswirtschaften und Entwicklungsländer und letzteres durch fortgeschrittene Industriestaaten vertreten ist.
Die Konsumenten sind im Exportland schlechter gestellt, die Produzenten dagegen gewinnen und der Staat ist eindeutig der Verlierer, da er für die Subvention aufkommen muss.
Sie ist für das Importland immer kostspieliger als ein mengenäquivalenter Zoll, da die Zolleinnahmen wegfallen und stattdessen dem Exportland zugutekommen.
Zweck der Vereinigung war, Versanddokumente für Exportländer zu standardisieren sowie Verfahrensweisen und Streitfragen hinsichtlich der Qualität von importiertem Getreide zu klären.