Diese Erzpriester setzten Geistliche ein, visitierten die Pfarreien und meldeten Missstände an den Bischof oder den Archidiakon, sie hatten beschränkte Rechtsgewalt und Disziplinarbefugnis.
Die Aufzeichnungen des Besuchs eines Erzpriesters im Jahre 1639 erwähnen den schlechten Zustand des Bauwerks, vor allem des Gewölbes, aber auch der Wände.