Selbstverständlich ist das Jugendschöffengericht letztlich nicht gehindert, wie der Jugendrichter lediglich Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zu verhängen.
Haben Jugendliche oder Heranwachsende Verkehrsstraftaten begangen, können Jugendrichter den Tätern eine Erziehungsmaßregel in Form einer Weisung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht erteilen.