Im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten wurde der spätere Drogenhändler zunächst für Kidnapping, Zinswucher, Tragen einer versteckten Waffe und versuchten Mord nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
Bei einem der sechs Verdächtigen musste zunächst ermittelt werden, ob er zum Tatzeitpunkt minderjährig (unter 18) war oder unter das Erwachsenenstrafrecht fällt.
Unter anderem forderte sie eine Anhebung der Höchststrafe für Jugendliche von zehn auf 15 Jahre und dass 18-jährige Straftäter in Zukunft generell nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten.
Während das Erwachsenenstrafrecht bei der Art und dem Gewicht der Strafen den Schwerpunkt auf die schuldhafte Begehung einer Tat setzt, zielt das Jugendstrafrecht auf eine sog.