Verneint der Rentenversicherungsträger die Erwerbsfähigkeit, besteht ein Erstattungsanspruch des bisherigen Leistungsträgers gegen den dann zuständigen Leistungsträger (Abs.
Der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gehört rechtlich zu den Nachlassverbindlichkeiten; der Erbe haftet mit dem Wert des zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlasses.
Ein Erstattungsanspruch von Nahverkehrs-Jahreskarten entsteht, wenn innerhalb eines Monats auf der betreffenden Strecke ein Pünktlichkeitsgrad von 95 % nicht erreicht wird.