Die Tauschbörsen sind bisher nicht reguliert, unterliegen jedoch meist Auflagen zur Erschwerung von Geldwäsche, z. B. in Form von Auszahlungslimits oder Know-your-customer-Prinzipien.
Er begründete dies mit einer Erschwerung der Festnahme gewalttätiger Versammlungsteilnehmer durch Umstehende; wer solch einen „Schutzschild“ bildete, mache sich ebenso schuldig.