Schon vor Abschaffung der zuletzt zehnmonatigen Wehrpflicht (und des zivilen Ersatzdienstes) änderten die italienischen Streitkräfte ihre Personal- und Laufbahnstruktur, die 2004 nochmals letzte Modifikationen erhielt.
Hiernach darf die Versammlungsfreiheit durch Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst für Angehörige der Streitkräfte und des Ersatzdienstes beschränkt werden.