3 IfSG können besonders sachkundige Personen für bestimmte Tätigkeiten, die an sich erlaubnispflichtig sind, ausnahmsweise von der Erlaubnispflicht befreit werden, nach Abs.
Eine Erlaubnispflicht besteht nicht, wenn die Abgabe ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten erfolgt, sowie für Apotheken.
Die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unterliegt bereits nach dem Arzneimittel- bzw. dem Medizinproduktegesetz der Erlaubnis, so dass diese von der Erlaubnispflicht gem.
Die Erlaubnispflicht bezweckt eine Gefahrenkontrolle, um die fraglichen Tätigkeiten vorab auf ihre Ungefährlichkeit hin zu überprüfen, nicht aber die Tätigkeiten generell zu untersagen.