Unter Exekutivdienst ist der Streifen- und Überwachungsdienst, die Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, die Gefahrenabwehr sowie der Ermittlungs- und Erkennungsdienst zu verstehen.
Die Ausstellung besteht neben Bild- und Texttafeln aus rund 1.000 historischen Polizei-Exponaten, wie Uniformen, Ausrüstungsgegenständen, Polizeifahrzeugen, Polizeiwache, Geräten des Erkennungsdienstes.
Die Kriminalbeamten und Angestellten des Erkennungsdienstes sind kriminaltechnische Spezialisten, die ihre Arbeit sowohl an den Tatorten (Suchen und Sichern), als auch in den Sammlungen auf den Dienststellen (Auswertung) durchführen.
Als wesentliches Problem wurde gesehen, dass eine durchgängige und einfache Klassifizierung gewonnener Fingerabdrücke noch nicht gelungen war und daher die praktische Verwendung durch Polizeibehörden im Erkennungsdienst skeptisch betrachtet wurde.
Die Angehörigen des Erkennungsdienstes haben weiter die Aufgabe, von tatverdächtigen Personen Fingerabdrücke zu nehmen, sie zu fotografieren und besondere körperliche Merkmale (Narben, Muttermale, Tätowierungen etc.) zu erfassen.
Hoheitliche Maßnahmen dürfen nur von Polizeivollzugsbeamten oder besonders ermächtigten Polizeiangehörigen durchgeführt werden (z. B. Anwendung von unmittelbarem Zwang durch Angestellte des Erkennungsdienstes).