Die Vorschriften über die Erfindernennung im europäischen Patentrecht ähneln teilweise der oben beschriebenen Regelung im deutschen Patentrecht, stimmen aber nicht in allen Punkten mit letzterer überein.
Erfindernennung ist die Namensnennung des Erfinders oder – bei mehreren – der Erfinder auf der veröffentlichten Patentanmeldung (so genannte Offenlegungsschrift), auf der Patentschrift und in der Veröffentlichung der Erteilung des Patents.