Die neuen Linien hatten zum Teil nur kurzen Bestand und fielen durch Erbfälle oder Konkurse an die anderen Linien oder auch an das dänische Königshaus.
Dies bedeutet, dass alle vermögenswerten Rechte des Erblassers mit dessen Todesfall – dem Erbfall – sofort und ungeteilt auf die Erbengemeinschaft, die Gemeinschaft aller Erben, übergehen.