Manche Entsorgungsbetriebe raten dazu, nicht mehr benötigte aber noch brauchbare Gegenstände über Tauschbörsen kostenlos anzubieten oder auf anderem Weg an Interessenten zu verschenken, da so das Sperrmüllaufkommen vermindert werden kann.
Die Anstellung des Straßenreinigers erfolgt entweder im öffentlichen Dienst (in der Regel bei einer Kommune) oder bei privaten Reinigungs- oder Entsorgungsbetrieben.
Hierzu gehören Städte, Gemeinden und Landkreise, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe und Flughäfen.
Sie sind bei Entsorgungsbetrieben beschäftigt und für den laufenden Betrieb einer Deponie sowie für die Eingangskontrollen des angelieferten Mülls zuständig.
Zukünftig sollen durch das Blatt 6 den Entsorgungsbetrieben konkrete Handlungsempfehlungen zu einer wirtschaftlichen Vermarktung der bei der Behandlung entstehenden Stoffströme gegeben werden.