Es liege dabei grundsätzlich in der Verantwortung der nationalen Gerichte, über die Erforderlichkeit einer Vorlageentscheidung für den Erlass eines Urteils und die Entscheidungserheblichkeit zu entscheiden.
Andererseits liefert das externe Rechnungswesen alle hinreichend notwendigen Informationen, die unter dem Aspekt der Entscheidungserheblichkeit für die Wirtschaftsbeteiligten relevant sind.