Der Umfang der für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde wird durch die Art der vorgesehenen Tätigkeit und durch die Festlegung des innerbetrieblichen Entscheidungsbereichs bestimmt.
Bei Themen die im Entscheidungsbereich der jeweiligen Gemeinde liegen, können die Bürger auf eigene Initiative oder auf Initiative des Gemeinderates mit einem so genannten Bürgerentscheid selbst abstimmen.