Die Verhandlung musste mit Entlastungszeugen beginnen; Todesurteile durften frühestens einen Tag danach gefällt werden; die jüngsten Ratsmitglieder sollten ihr Urteil zuerst und unbeeinflusst sprechen.
Die Verteidigung bot während des Verfahrens 65 Entlastungszeugen auf, und dem Militärgericht lagen zusätzlich neun schriftliche Aussagen vor, die der Entlastung von Angeklagten dienten.
Für ihre Beweisführung bot die Anklage während des Verfahrens über 70 KZ-Überlebende als Belastungszeugen auf, die wie auch die Entlastungszeugen ins Kreuzverhör genommen werden konnten.