Das Prinzip der Solidarität gebiete daher, Polizei und Justiz ebenso wenig mit Entlastungsmaterial wie mit irgendwelchen anderen Informationen zu versorgen.
Zunächst verlangten die Verteidiger mit Erfolg die Einsichtnahme in alle belastenden Dokumente und die Durchsuchung der Aktenbestände nach Entlastungsmaterial, die durch einen von ihnen Beauftragten durchgeführt werden konnte.