Die unehrenhafte Entlassung hatte für die Angehörigen der germanischen Leibwache die Streichung des Entlassungsgeldes und die Nichtverleihung – eine ansonsten mit der ehrenvollen Verabschiedung einhergehende Privilegierung – des römischen Bürgerrechts zur Folge.
Hinzu kamen die Soldaten der germanischen Hilfstruppen, die sich nach 25 Dienstjahren mit ihrem Entlassungsgeld als Kaufleute selbstständig machten oder Landwirtschaft betrieben.
In einem weiteren lang gestreckten viertürigen Gebäude befand sich die Wohnung des Gerichtsknechtes, der die Gefangenen im „Fuchsloch“ (Gefängnis) bewachte und dafür eine Aufnahmegebühr und ein Entlassungsgeld erhielt.