In seiner Amtszeit war er an vielen wichtigen Vorlagen beteiligt, wie beispielsweise am Enteignungsgesetz, Strafgesetzbuch, Obligationenrecht und an diversen Gesetzen über die Landwirtschaft, so am bäuerlichen Enteignungsgesetz.
Im Herrenhaus sprach er 1908 unter anderem gegen das antipolnische Enteignungsgesetz, aber 1910 auch gegen eine preußische Wahlrechtsreform und 1911 gegen die Möglichkeit der Feuerbestattung.
Die Bürgerschaft verabschiedete in diesem Zusammenhang eigens ein Enteignungsgesetz, durch das viele Grundeigentümer in den zerstörten Gebieten enteignet wurden.