Als Ausgleich für das vom Anleger zu tragende hohe Emittentenrisiko wegen des Ausfallrisikos des Schuldendienstes erhält dieser einen höheren Anleihezins als vergleichbare risikolose Staatsanleihen – dieser Zusammenhang erklärt die Bezeichnung Hochzinsanleihe.
Der Emittent als Schuldner der Anleihen mit schwacher Bonität kann dieses spezifische Emittentenrisiko vermindern, wenn er in den Anleihebedingungen einer Anleihe deren Besicherung vorsieht () oder auch nicht ().
Unter verstand man seit 1959 ausschließlich das Emittentenrisiko von Unternehmensanleihen, da der ursprünglich ausschließlich als Risikomaß für das Bonitätsrisiko von Anleihen diente.
Wenn eine Ratingagentur in ihre Bonitätsnote neben dem Emittentenrisiko auch das Katastrophenrisiko berücksichtigt, so erhält eine Katastrophenanleihe im Regelfall eine Bonitätsnote im spekulativen Bereich (englisch).