Bei der Fremdemission bedient sich der Emittent eines oder mehrerer Kreditinstitute, die als Emissionskonsortium fungieren und dabei die Wertpapieremission für den Emittenten durchführen.
Der eigentliche Konsortialvertrag (etwa ein Kredit beim Konsortialkredit oder Wertpapiere beim Emissionskonsortium) folgt den hierfür vorgesehenen Regelungen (also Darlehens- oder Auftragsrecht).
Das Emissionskonsortium nimmt eine Mittlerrolle ein, da es einerseits bei einem hohen Emissionskurs auch hohe Provisionen vereinnahmen kann, aber andererseits bei einem niedrigen Emissionskurs geringere Platzierungsrisiken besitzt.
Typisch für Großbanken ist insbesondere die Übernahme von Beteiligungen an anderen Finanzinstituten oder Nichtbanken und das Wertpapiergeschäft in allen Ausprägungen bis zum Emissionskonsortium.
Der Emissionskurs wird gleichzeitig mit dem Platzierungsvolumen (dem Umfang der Emission) und der Konsortialquote für Mitglieder des Emissionskonsortiums festgelegt.