Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler einer Schule.
Erstmals wurden Elternbeiräte und Schülervertretungen zugelassen und gebildet, welche aufgerufen waren, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus aktiv zu fördern.