Bei Forderungen spielt die Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung (abgeleitet aus durchschnittlichen Kreditausfällen) und die Bildung von Vorsorgereserven eine Rolle.
Zu den Wertberichtigungen gehören die von den Kreditinstituten gebildeten Einzelwertberichtigungen sowie portfoliospezifischen Wertberichtigungen (Länderrisiken und Pauschalwertberichtigungen).
Ergibt sich hieraus eine Wertminderung, sind Wertberichtigungen (Bildung einer Einzelwertberichtigung oder von Rückstellungen) bzw. Abschreibungen vorzunehmen.
Ist eine bestimmte Forderung mit einem besonders hohen Ausfallrisiko behaftet, muss eine Einzelwertberichtigung auf diese Forderung vorgenommen werden.
Das allgemeine Delkredererisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen gedeckt, der Ausfallgefahr konkreter einzelner Forderungen wird durch Einzelwertberichtigung begegnet.
Einzelwertberichtigungen sind wegen bestrittener Forderungen (Mangel oder angeblicher Mangel auf Seiten des Lieferanten) und wegen Delkredere (bekannte oder vermutete Bonitätsrisiken auf Seiten des Kunden) vorzunehmen.
Dem latenten Forderungsrisiko wird mit Pauschalwertberichtigungen begegnet, konkrete Forderungsrisiken werden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.