Ein Maßnahme- oder Einzelfallgesetz ist ein Gesetz, das ausnahmsweise nicht allgemeine Tatbestände, sondern nur einen oder wenige Einzelfälle regelt (Abs.
Ein Einzelfallgesetz oder Individualgesetz ist eine Rechtsnorm, die nicht generell-abstrakt, sondern nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt im Einzelfall anwendbar ist.
Im übrigen können Einzelfallgesetze als sachlich gerechtfertigte Sonderregelung (Singulargesetze) zulässig sein, wenn es nur einen zu regelnden Fall gibt und die Regelung dieses Sachverhalts von sachlichen Gründen getragen wird.