Mit Hilfe der luxemburgischen Verwaltungskommission, einer Art Ersatzregierung, wurden die erforderlichen Unterlagen den Karteien der Einwohnermeldeämter entnommen.
Allerdings wurden von den Ordnungsbehörden der Hinweis Besitzer einer waffenrechtlichen / sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bereits in der Vergangenheit an das Einwohnermeldeamt immer weitergeleitet.