Anders als beim Ausspruch über die angebliche Karamellverordnung existierte §19a des Einkommensteuergesetz (Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer) tatsächlich, ist aber mittlerweile abgeschafft.
So erklärte er beispielsweise ein neues Einkommensteuergesetz für verfassungswidrig oder er untersagte den Einzelstaaten, grenzüberschreitende Telegramme zu besteuern.
Außerordentliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind Einkünfte, die über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden, aber in einem einzelnen Jahr realisiert und besteuert werden.