Es wurde daher dem Erblasser ermöglicht, als Stifter eines Familienfideikommisses einen Teil des Vermögens abzusondern und der römisch-rechtlichen Eigentumsordnung zu entziehen.
Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass in dieser sozialistischen Eigentumsordnung Privateigentum nach marktwirtschaftlichen Vorstellungen nebenher weiter existierte.
Die Kodifizierung als eigenständiges Delikt neben dem Diebstahl ist notwendig, da nach der zivilrechtlichen Eigentumsordnung wilde Tiere als herrenlos gelten und zunächst, solange sie leben, nicht eigentumsfähig sind.
Eine sozialistische Marktwirtschaft zeichnet das Koordinationsprinzip dezentrale Planung und die Eigentumsordnung Gemeineigentum an den Produktionsmitteln aus.
Ab 1784 blieb die Eigentumsordnung im Blickfeld, aber erst 1832 begann die Regierung mit der Feudallastenablösung die Modernisierung der Landwirtschaft.