Primär wird die DNA-Eigentumsmarkierung zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung bei Eigentumsdelikten verwendet bzw. als Fangstoff bei behördlicher Anwendung.
Das heutige deutsche Recht folgt systematisch beispielhaft der Trennungslehre und unterscheidet Eigentumsdelikte im engeren Sinne und Vermögensdelikte.
Es war nicht unbedingt auf die Straffreiheit von nationalsozialistischen Tätern ausgerichtet, sondern in den Debatten wurden etwa Schwarzmarktgeschäfte oder Eigentumsdelikte während der Nachkriegszeit hervorgehoben.