Mit dem Ackerbau wird der Mensch sesshaft; es kommt zu Eigentumsbildung und einer Rechtsordnung, Handwerke bilden sich aus, es entstehen befestigte Siedlungen mit einem Bürgergeist, einem Gemeinschaftsgefühl ihrer Bewohner.
Die Bauliche Selbsthilfe ist ein Instrument der Eigentumsförderung auch innerhalb des sozialen Wohnungsbaus, um die Eigentumsbildung insbesondere junger Familien ohne oder mit wenig Eigenkapital zu ermöglichen.
Es wurde 1965 als Artikel 2 des Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherstellung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen erlassen.