Dagegen war er in der Verpflichtung gemischtkonfessioneller Ehepaare zur katholischen Erziehung der Kinder, die auch das staatliche Eherecht berührte, nicht kompromissbereit.
Das Scheidungverbot, an dem die meisten christlichen Kirchen und insbesondere das Eherecht der katholischen Kirche bis heute festhalten, war überdies bereits im Evangelium begründet.