Die weiteren Rechtsgrundlagen wie Ehefähigkeit, Eheverbote und Ehenichtigkeitsgründe sowie Eheschließung am Standesamt und Ehescheidung vor Gericht etc. sind im Ehegesetz geregelt.
Fachspezifische Diskussionen thematisierten die Frage der Vererbbarkeit von Tuberkulose, die „Arbeits- und Ehefähigkeit“ von Tuberkulosekranken und ihre mögliche Sonderstellung („Zwangsasylierung“).
Einwanderung durch Heirat begann in den 1980er Jahren mit rund 1.000 Frauen pro Jahr bei den Bitten der philippinischen Botschaft für ein "Zertifikat der legalen Ehefähigkeit" bis 1990.