Der Effektivpreis oder effektive Preis drückt den für eine Ware oder Dienstleistung tatsächlich zu zahlenden Preis pro Stück bzw. pro Nutzungseinheit aus.
Analog zum Konzept des Effektivzinses bei Finanzprodukten soll die Bezifferung eines Effektivpreises die realistische Kostenabbildung und Vergleichbarkeit bei Produkten mit komplexen Preisstrukturen ermöglichen.
Anders als beim effektiven Jahreszins, gibt es bisher keine gesetzlichen Vorgaben zur Berechnungsmethodik des Effektivpreises (Vorgaben zur Anwendung und Berechnung des effektiven Jahreszinses finden sich in der Preisangabenverordnung).
Die Erfassung sämtlicher kostenrelevanter Elemente einer Preisregelung bei der Bildung eines Effektivpreises macht dagegen die tatsächlich zu erwartenden Kosten sichtbar und ermöglicht einen Vergleich auch sehr unterschiedlich konstruierter Vertragsmodelle.